Erwerbsberechtigungen
FSK18 Artikel
Nach Abschluss des Kaufs von FSK18 Artikeln bitten wir dich , die für den Erwerb benötigen Dokumente uns als Email zu senden. Bezüglich Dokumenten, die als Original oder beglaubigte Kopie vorgelegt werden müssen, melden wir uns bei dir per Mail und fordern diese an.
Waffen & Munition
Welche Erwerbsvoraussetzungen gibt es und was kann ich damit kaufen? Für Waffen gilt:
WKB gelb alt für Sportschützen (WBK gelb bis 31.03.03 ausgestellt)
Waffenbesitzkarte für Sportschützen, ausgestellt nach dem alten Waffengesetz bis spätestens 31.03.2003. Gilt gem. § 58 Abs. 1 S. 3 WaffG im selben Umfang weiter wie unter dem alten WaffG.
- Zeitlich und mengenmäßig unbegrenzt gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen (mit glatten und gezogenen Läufen).
WBK gelb für Sportschützen
Die WBK für Sportschützen "neue gelbe WBK" nach § 14 Abs. 4 WaffG gilt für alle vier genannten Waffenarten unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots (maximal 2 Waffen in 6 Monaten). Inhaltliche Einschränkungen wären nicht zulässig. Zeitlich eingeschränkte, mengenmäßig unbegrenzte Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von:
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (sog. Perkussionswaffen)
Grüne WBK
Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht unter 2. genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers). Berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe.
Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis – soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.
Gültiger Jahresjagdschein
Erwerbserlaubnis für nebenstehende Waffen ist der Jagdschein i.S.v. § 15 BJagdG. D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. § 13 Abs. 7 WaffG).
Berechtigt zum Erwerb von allen Langwaffen und Langwaffenmunition, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz ausdrücklich verboten sind.
WBK rot - Sammler WBK
Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen, die unter das konkrete genehmigte (und ggf. später ergänzte oder erweiterte) Sammelgebiet fallen.
Für Munition gilt:
Gültiger Tagesjagdschein
Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunition.
Eintrag in der jeweiligen WBK
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen wird in der Regel durch einen Eintrag in der WBK erteilt.
WICHTIG ist: „Für die darin eingetragenen Schusswaffen“ (§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG) bedeutet, dass die zur jeweiligen Waffe passende Munition erworben werden kann, so z.B. 12/76 und 12/70 oder .357 Magnum und .38 Spec.
Munitionserwerbschein (MES)
Berechtigt zum Erwerb und Besitz der im MES genannten Munitionsarten. In der Regel als Erwerbserlaubnis auf sechs Jahre befristet, als Besitzerlaubnis unbegrenzt gültig. Für Sammler und Sachverständige unbefristet und i.d.R. für alle Arten von Munition, die nicht dem KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) unterliegt.
Welche Dokumente muss ich an Brandfuchs senden?
Erwerbserlaubnispflichtige Langwaffen:
Sende uns hierzu deinen Jagdschein, deine WBK mit Voreintrag per Einwurf-Einschreiben bzw. amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief (Beglaubigungs-Datum darf maximal 14 Tage alt sein).
Erwerbserlaubnispflichtige Kurzwaffen:
Sende uns hierzu deine original WBK mit Voreintrag per Einwurf-Einschreiben.
Erlaubnispflichtige Munition
Für Langwaffen
Sende uns deine WBK bzw. amtlich beglaubigte Kopie, deinen Jagdschein, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Einwurf-Einschreiben.
Für Kurzwaffen
Sende uns deine WBK mit Voreintrag per Einwurf-Einschreiben.
Wohin sende ich meine Dokumente?
Sende uns deine Dokumente bequem per Einwurf-Einschreiben an:
Brandfuchs - Dein Jagdausstatter
Hauptstrasse 52
67273 Weisenheim am Berg
Selbstverständlich kannst du uns bei Fragen kontaktieren und deine Ware auch persönlich im Laden abholen, sofern diese auf Lager liegt.
Wichtig: Wir versenden die Ware erst nach Eingang und positiver Prüfung der Erwerbsberechtigung. Dies gilt auch, wenn du etwas bei uns im Shop abholen möchtest.
Bitte unbedingt beachten!
§ 42a WaffG - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
1) Es ist verboten
- 1. Anscheinswaffen,
- 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
- 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
- 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.